Den Link haben Sie gefunden, meinen Glückwunsch!
Wie gefällt Ihnen denn meine Homepage? Gut. Danke, das freut mich.
Nun sollten Sie aber auch wissen, dass dies alles nur ein Märchen ist.
Ich betreibe in meiner freien Zeit sehr intensiv Genealogie und zum Teil auch die Heraldik. Daher auch mein Wunsch nach einem eigenen Familienwappen. In Zusammenarbeit mit dem Münchner Herold ist dieses Wappen entstanden und von mir wurde es gestiftet.
Seit meiner Kindheit verfolgten mich die Erzählungen meiner Mutter, dass ihre Eltern immer davon geschwärmt haben, in der Vergangenheit war die Familie eine „von Falkenhain“ und sie hätten auch ein Gut besessen.
Was hat man also? Einen echten Familiennamen und Ahnen. Dazu gibt man den Titel und denkt sich noch eine schöne Geschichte aus.
Ist das legal? Ja, denn ein Adelstitel hat heute keinen besonderen Stand mehr. Seit dem Jahr 1919, mit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung, gibt es keine rechtlichen Vorteile mehr. Wer sich nun die Frage stellt, ob er einen solchen Titel auch offiziell tragen und verwenden darf, muss sich keine Sorgen machen. Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch § 12) dürfen Sie einen Adelstitel völlig frei verwenden. In Deutschland herrscht eine freie Namenswahl und es ist legal einen Adelstitel zu tragen.
Sie dürfen den Titel auch ganz offiziell tragen und benutzen, denn das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass jeder Bürger einen rechtlichen Anspruch auf eine freie Namenswahl hat. Sie dürfen sich zu jeder Zeit einen Namen zulegen und damit öffentlich auftreten. Sie dürfen sogar Ihre Visitenkarten mit dem Adelstitel drucken lassen. Sie dürfen in einem Restaurant einen Tisch bestellen, im Hotel ein Zimmer reservieren, im Geschäft unter diesem Namen Ware hinterlegen.
In diesem Sinne, viel Spaß mit Ihrem neuen Titel.